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Genetische Beratung

Genetische Beratung

Zu allen Fragestellungen des Fachgebietes inklusive im Rahmen der vorgeburtlichen Diagnostik und zur Abklärung einer erblichen Krankheitsveranlagung.

Terminvergabe zeitnah und individuell.

Mit Überweisungsschein 06 vom Haus- oder Facharzt oder ohne Überweisung.

Die Kosten für eine genetische Beratung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Genetische Beratung

vor geplanter oder im Rahmen einer Schwangerschaft bedeutet

Beratung zu Möglichkeiten vorgeburtlicher Untersuchungen und zum Erkrankungsrisiko oder zur Wiederholungswahrscheinlichkeit bei einem zu erwartenden Kind bei

Genetische Beratung

bei eigener oder in der Familie aufgetretener genetischer Erkrankung, Fehlbildung oder Behinderung oder Verdacht auf eine solche bedeutet

Informationen über Symptomatik, Vererbung, Wiederholungswahrscheinlichkeit, Diagnostik (ggf. vor Auftreten von Symptomen), Behandlungsmöglichkeiten und Vorsorgeempfehlungen

Beispiele

erbliche Tumorerkrankungen

neuro-degenerative Erkrankungen, z. B.

Blutungs- und Thromboseneigung, z. B. bei

Weitere Beispiele

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